Pflegegrad beantragen, erhöhen
oder dem Ablehnungsbescheid widersprechen
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält ein Pflegebedürftiger von seiner zuständigen Pflegekasse, über die er automatisch bei seiner Krankenkasse mitversichert ist. Um Leistungen zu erhalten, ist es zunächst erforderlich einen Antrag zu stellen. Ob dies telefonisch oder schriftlich (formlos) erfolgt, spielt hierbei keine Rolle. Der Beginn der Leistungen richtet sich nach dem Antragsdatum. Das Pflegegutachten steht als Grundlage aller Bewilligungen durch die Pflegekassen im Zentrum meiner Arbeit.
Dieses Gutachten stellt eine individuelle Einschätzung des körperlichen, psychischen und geistigen Zustands des Versicherten dar und wird in den meisten Fällen durch Gutachter des Medizinischen Dienst (früher MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkassen) auf Grundlage der Begutachtungsrichtlinien in einem persönlichen Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinen pflegenden Angehörigen erstellt. So werden Pflegegrad (früher Pflegestufen) und die sich daraus ergebenen Pflegeleistungen für den Pflegebedürftigen ermittelt. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen vorstellen, wie ein Pflegegutachten erstellt wird und worauf es bei dem Gespräch mit dem MD ankommt.
1. Pflegegradermittlung
Ich mache mir ein Bild von Ihrer Pflegesituation und gebe eine Einschätzung ab, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.
2. Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Im gemeinsamen Gespräch bereite ich Sie optimal auf den Begutachtungstermin vor.
3. Teilnahme an der Pflegebegutachtung
Ich begleite Sie persönlich bei dem Pflegebegutachtungstermin und unterstütze Sie in dieser ungewohnten Situation.
Der Pflegefall – Was jetzt zu tun ist
Wenn man an Pflegefälle denkt, kommt einem stets das Bild von einem alten Menschen in den Kopf, der wegen des Alters nicht mehr so selbstständig ist wie einst und dieser Prozess sich über Jahre weiter fortsetzt. Doch gibt es in der Realität auch immer wieder Schicksalsschläge, die unsere Mitbürger unmittelbar aus dem Leben reißen und deren Beeinträchtigungen nicht mehr ohne Pflegedienst oder Pflegeheim zu meistern sind. In beiden Fällen stellen die großen Veränderungen sowohl die Betroffenen als auch die Angehörigen vor große Herausforderungen. Es müssen viele Entscheidungen getroffen werden und der seelische wie auch finanzielle Druck ist in vielen Fällen eine Belastung für die Familien.
Ich unterstütze Sie in dieser neuen und herausfordernden Situation von Anfang an und stehe Ihnen als erfahrene und gleichermaßen empathische persönliche Beratungsstelle zur Seite. Ich nehme mich Ihrem Fall und dem Betroffenen ganz individuell an und gemeinsam machen wir das Beste aus der neuen Situation.
Die Begutachtung erfolgt im Regelfall in ihrem gewohnten Zuhause. Im Fall eines gesetzlich Versicherten durch einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes, bei Privatversicherten beurteilen Sachverständige von MEDICPROOF unter Anwendung der geltenden Gesetze und Begutachtungsrichtlinien die Pflegebedürftigkeit. Die Gutachter melden sich in der Regel einige Tage vor der Begutachtung zum Termin an. Wichtig ist, dass zum Termin der Pflegebedürftige anwesend sein muss. Sinnvoll ist es darüber hinaus, wenn die Hauptpflegeperson mit anwesend ist, um Auskunft über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den Pflegealltag geben zu können.
Der Gutachter prüft anhand eines gesetzlich definierten Kriterienkatalogs, inwieweit die betroffene Person in der Lage ist, den Alltag selbstständig zu bestreiten. Je unselbstständiger die betroffene Person ist, desto höher wird der bewilligte Pflegegrad ausfallen. Der Gutachter prüft anhand eines gesetzlich definierten Kriterienkatalogs, inwieweit die betroffene Person in der Lage ist, den Alltag selbständig zu bestreiten. Je unselbständiger die betroffene Person ist, desto höher wird der bewilligte Pflegegrad ausfallen.
Für alle Pflegebedürftigen die in Bayern leben und mindestens Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen, haben Anspruch auf ein zusätzliches Langespflegegeld. Den Antrag auf Landespflegegeld können Sie hier kostenlos herunterladen.
Pflege – Die bestmögliche Versorgung gewährleisten
Ist der Pflegegrad festgestellt und auch den Beeinträchtigungen der Betroffenen entsprechend angemessen, gilt es die richtigen Pflegeleistungen zu beantragen. Denn je nach Pflegegrad erhalten Sie nicht nur Pflegegeld, sondern auch Unterstützung im Sinne von Hilfsmitteln für den neuen Alltag der Versicherten.
Es gilt zu entscheiden, ob die Pflege allein durch eine Pflegeperson sichergestellt werden kann oder zusätzlich eine häusliche ambulante Pflege organisiert werden muss. Manchmal ist aber auch ein betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim die richtige Entscheidung. Diese Entscheidungen müssen ganz individuell je nach Wohnsituation und Verfügbarkeit der Familienmitglieder und Angehörigen getroffen werden. So stellt sich die Frage, ob ein pflegender Angehöriger nicht nur zur Verfügung steht, sondern auch in der Nähe wohnt und den Belastungen, die durch eine Pflege entstehen, standhält. Das oberste Ziel ist stets die maximale Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erreichen.
Ich habe bereits viel Erfahrung mit Pflegeheimen, kenne die Pflegenden der ambulanten Pflegedienste und weiß über alle Zuschüsse und Entlastungsangebote der Pflegekassen Bescheid
Der Termin mit dem MDK – Vorbereitung auf die Begutachtung
Falls Sie bereits vorab erfahren möchten, welchem Pflegegrad Sie womöglich zugeordnet werden und wie sich der Pflegegrad zusammensetzt, empfiehlt es sich, Kontakt mit einem unabhängigen Pflegeberater oder Pflegesachverständigen, wie mir aufzunehmen.
Wie hoch der später gewährte Pflegegrad ausfällt, hängt stark von der Einschätzung des Gutachters gegenüber dem Pflegebedürftigen ab. Denn die Pflegekasse muss sich auf die Meinung der Gutachter des medizinischen Dienstes verlassen, wenn es um eine höhere Pflegestufe oder eine Ersteinstufung geht. Für einen erfolgreichen Termin im Sinne einer detaillierten Begutachtung ist es wichtig, dass sich Angehörige und Pflegebedürftige gut vorbereiten, denn der gesetzlich bestellte Gutachter hat meist nur diesen einen Termin, um die gesamte körperliche, kognitive und psychische Verfassung des Versicherten zu analysieren.
Um die besten Voraussetzungen für den Termin zu schaffen, sollten zum Zeitpunkt des Gesprächs alle Krankenunterlagen, Schreiben der Krankenversicherung, stationären Aufenthalte, Untersuchungsergebnisse, Verschreibungen von Medikamenten sowie deren Dosierung und alle anderen ärztlichen Atteste und Befunde des Antragstellers vorliegen. Nur so kann die vorhergehende Krankengeschichte und die etwaige Entstehung der Einschränkungen gut dokumentiert nachgewiesen werden. Ärztliche Befunde geben dem Pflegebedarf noch mal etwas mehr Nachdruck als die reine Schilderung von Beschwerden durch den Versicherten.
Ein weiteres wichtiges Instrument ist das Pflegetagebuch. In diesem Tagebuch werden alle Situationen im Alltag beschrieben, in denen der Pflegebedürftige jetzt bereits Unterstützung braucht oder es ihm besonders schwerfällt sich selbstständig zu versorgen. Ich empfehle meinen Klienten mindestens zwei Wochen vor dem Termin mit dem Führen des Tagebuchs zu beginnen, um so viele Alltagssituationen wie möglich zu erfassen. Hier gilt, je länger, desto besser. Vordrucke für diese Tagebücher erhalten Sie direkt bei den Pflegekassen Ihrer Pflegeversicherung. Auch persönliche Notizen zur Pflegesituation sind von Vorteil, z.B. über das Verhalten einer an Demenz erkrankten Person und deren Auswirkungen auf den Alltag.
Zur Verdeutlichung der Pflegesituation empfiehlt es sich dem Gutachter anhand direkter Beispiele die Lage zu erläutern. Ferner sollte ein Pflegeberater wie ich bei der Begutachtung anwesend sein und kompetent Auskunft geben. Möglichst genaue Angaben helfen dem Gutachter bei einer sehr konkreten Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und Pflegesituation.
Vor dem eigentlichen persönlichen Begutachtungstermin bekommen die Antragsteller einen Fragebogen zum Ausfüllen zugeschickt. Hierbei gilt es sich besonders viel Zeit zu nehmen und die Fragen detailliert zu beantworten. So können Sie sichergehen, dass bei der Begutachtung alle Probleme zum Tragen kommen, nicht nur die, welche abgefragt werden.
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Informationen zum Thema Pflegebegutachtung
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Was ist das Landespflegegeld? Das Landespflegegeld nach BayLPflGG steht allen Pflegebedürftigen zu, welche mindestens dem Pflegegrad 2 oder höher zugeordnet sind und Ihren festen Wohnsitz in Bayern haben. Das Landespflegegeld des Freistaats beträgt pauschal 1.000€ pro...
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Was ist der Entlastungsbetrag? Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI soll Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 dabei unterstützen, so lange wie möglich selbstständig zu bleiben. Der Entlastungsbetrag ist dabei zweckgebunden und steht nur für Leistungen zur Verfügung,...