Pflegegrad beantragen, erhöhen
oder dem Ablehnungsbescheid widersprechen
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält ein Pflegebedürftiger von seiner zuständigen Pflegekasse, über die er automatisch bei seiner Krankenkasse mitversichert ist. Um Leistungen zu erhalten, ist es zunächst erforderlich einen Antrag zu stellen. Ob dies telefonisch oder schriftlich (formlos) erfolgt, spielt hierbei keine Rolle. Der Beginn der Leistungen richtet sich nach dem Antragsdatum. Das Pflegegutachten steht als Grundlage aller Bewilligungen durch die Pflegekassen im Zentrum meiner Arbeit.
Dieses Gutachten stellt eine individuelle Einschätzung des körperlichen, psychischen und geistigen Zustands des Versicherten dar und wird in den meisten Fällen durch Gutachter des Medizinischen Dienst (früher MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkassen) auf Grundlage der Begutachtungsrichtlinien in einem persönlichen Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinen pflegenden Angehörigen erstellt. So werden Pflegegrad (früher Pflegestufen) und die sich daraus ergebenen Pflegeleistungen für den Pflegebedürftigen ermittelt. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen vorstellen, wie ein Pflegegutachten erstellt wird und worauf es bei dem Gespräch mit dem MD ankommt.
Wir bereiten Sie optimal auf den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes vor.
1. Pflegebedarfsermittlung
Zunächst ermitteln wir als unabhängige Experten Ihren Pflegebedarf und prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für einen (höheren) Pflegegrad erfüllen.
2. Beantragung eines Pflegegrades
Gerne übernehmen wir für Sie das Beantragen eines (höheren) Pflegegrades bei Ihrer Pflegekasse und füllen dazu alle erforderlichen Unterlagen aus.
3. Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung
Kurz vor dem Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst bereiten wir Sie optimal auf die Begutachtungssituation vor und geben Tipps, wie Sie Ihren Pflegegrad garantiert durchsetzt bekommen.
Der Pflegefall – Was jetzt zu tun ist
Wenn man an Pflegefälle denkt, kommt einem häufig das Bild von einem alten Menschen in den Kopf, der aufgrund seines hohen Alters nicht mehr so selbstständig ist wie früher und Hilfe von anderen bei der Bewältigung des Alltags und der Körperpflege braucht. Doch gibt es in der Realität auch immer wieder Schicksalsschläge, die unsere jüngeren Mitmenschen unmittelbar aus dem Leben reißen oder sogar pflegebedürftige Kinder. Die großen Veränderungen, die mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen, stellen sowohl die Betroffenen als auch die Angehörigen vor große Herausforderungen. Es müssen viele Entscheidungen getroffen werden und der seelische wie auch finanzielle Druck ist in vielen Fällen eine Belastung für die Familien.
Wir unterstützen Sie in dieser neuen und herausfordernden Situation von Anfang an und stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und Empathie zur Seite. Wir beraten Sie unabhängig, ganzheitlich und individuell.
Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) erfolgt persönlich in ihrem gewohnten Zuhause oder telefonisch, seit Corona sogar häufig auch rein aktenlagig. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen, bei Privatversicherten beurteilen Sachverständige von MEDICPROOF unter Anwendung der geltenden Gesetze und Begutachtungsrichtlinien die Höhe Ihrer Pflegebedürftigkeit. Sie erhalten meist einige Tage vor der Begutachtung einen Termin vom Begutachtungsunternehmen. Wichtig ist, dass zum Termin der Pflegebedürftige anwesend sein muss. Sinnvoll ist es darüber hinaus, wenn die Hauptpflegeperson mit anwesend ist, um Auskunft über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und den Pflegealltag geben zu können.
Der Gutachter prüft anhand eines gesetzlich definierten Kriterienkatalogs, inwieweit die betroffene Person in der Lage ist, den Alltag selbstständig zu bestreiten. Bewertet werden hierbei 8 Module (Lebensbereiche). Je unselbstständiger die betroffene Person ist und je mehr Hilfe sie von anderen Menschen benötigt, desto höher wird der bewilligte Pflegegrad ausfallen.
Alle Pflegebedürftigen, die in Bayern leben und mindestens Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen haben, erhalten neben den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ein zusätzliches Langespflegegeld. Den Antrag auf Landespflegegeld können Sie sich kostenlos auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Pflege herunterladen.
Pflege – Die bestmögliche Versorgung gewährleisten
Wurde bei Ihnen ein Pflegegrad festgestellt, können Sie zahlreiche Pflegeleistungen abrufen. Sie erhalten bspw. ein monatliches Pflegegeld, Hilfsmittel, zur Erleichterung des Alltags sowie Zuschüsse für wohmumfeldverbessernde Umbaumaßnahmen u. v. m.
Es gilt zu entscheiden, ob die Pflege allein durch eine Pflegeperson sichergestellt werden kann oder zusätzlich eine häusliche ambulante Pflege organisiert werden muss. Manchmal ist aber auch ein betreutes Wohnen oder ein Pflegeheim die richtige Entscheidung. Diese Entscheidungen müssen ganz individuell je nach Wohnsituation und Verfügbarkeit der Familienmitglieder und Angehörigen getroffen werden. So stellt sich die Frage, ob ein pflegender Angehöriger nicht nur zur Verfügung steht, sondern auch in der Nähe wohnt und den Belastungen, die durch eine Pflege entstehen, standhält. Das oberste Ziel ist stets die maximale Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erreichen.
Wir beraten Sie zu möglichen Entlastungsangeboten und bieten Ihnen zugleich Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Alltags an. Wobei brauchen Sie Hilfe? Sprechen Sie uns an und wir werden eine passende Lösung für Sie finden.
Der Termin mit dem Medizinischen Dienst (MD) – Vorbereitung auf die Begutachtung
Falls Sie von einer unabhängigen Stelle vorab erfahren möchten, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht und wie sich dieser zusammensetzt, empfiehlt es sich, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir sind Experten auf diesem Gebiet.
Wie hoch der später gewährte Pflegegrad ausfällt, hängt stark von der Einschätzung des Gutachters gegenüber dem Pflegebedürftigen und der Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Begutachtung ab. Die Pflegekasse folgt bei ihrer Bewilligung oder Ablehnung stets den Feststellungen des Gutachters. Für die erfolgreiche Durchsetzung eines Pflegegrades ist es sehr wichtig, dass Angehörige und Pflegebedürftige gut vorbereitet sind.
Wir bereiten Sie optimal auf die Begutachtung vor. Sprechen Sie uns rechtzeitig vorher an.
Um die besten Voraussetzungen für den Termin zu schaffen, sollten zum Zeitpunkt des Gesprächs alle Krankenunterlagen, Schreiben der Krankenversicherung, stationären Aufenthalte, Untersuchungsergebnisse, Verschreibungen von Medikamenten sowie deren Dosierung und alle anderen ärztlichen Atteste und Befunde des Antragstellers vorliegen. Nur so kann die vorhergehende Krankengeschichte und die etwaige Entstehung der Einschränkungen gut dokumentiert nachgewiesen werden. Ärztliche Befunde geben dem Pflegebedarf noch mal etwas mehr Nachdruck als die reine Schilderung von Beschwerden durch den Versicherten.
Ein weiteres wichtiges Instrument ist das Pflegetagebuch. In diesem Tagebuch werden alle Situationen im Alltag beschrieben, in denen der Pflegebedürftige jetzt bereits Unterstützung braucht oder es ihm besonders schwerfällt sich selbstständig zu versorgen. Wir empfehlen unseren Kunden mindestens zwei Wochen vor dem Termin mit dem Führen des Tagebuchs zu beginnen, um so viele Alltagssituationen wie möglich zu erfassen. Hier gilt, je länger, desto besser. Vordrucke für diese Tagebücher erhalten Sie direkt bei den Pflegekassen Ihrer Pflegeversicherung. Auch persönliche Notizen zur Pflegesituation sind von Vorteil, z.B. über das Verhalten einer an Demenz erkrankten Person und deren Auswirkungen auf den Alltag.
Zur Verdeutlichung der Pflegesituation empfiehlt es sich dem Gutachter anhand direkter Beispiele die Lage zu erläutern. Ferner sollte ein vertrauter und naher Angehöriger bei der Begutachtung anwesend sein, der die Pflegesituation und den Alltag des Pflegebedürftigen kennt. Möglichst genaue Angaben helfen dem Gutachter bei einer sehr konkreten Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und Pflegesituation.
Vor dem eigentlichen persönlichen Begutachtungstermin bekommen die Antragsteller einen Fragebogen zum Ausfüllen zugeschickt. Hierbei gilt es sich besonders viel Zeit zu nehmen und die Fragen detailliert zu beantworten. So können Sie sichergehen, dass bei der Begutachtung alle Probleme zum Tragen kommen, nicht nur die, welche abgefragt werden.
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Selbstauskunft, die vor jeder Begutachtung an den Pflegebedürftigen durch den MD versandt wird? Wir helfen Ihnen gerne.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung und füllen mit Ihnen vorab benötigte Formulare aus.
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