Was ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld nach BayLPflGG steht allen Pflegebedürftigen zu, welche mindestens dem Pflegegrad 2 oder höher zugeordnet sind und Ihren festen Wohnsitz in Bayern haben. Das Landespflegegeld des Freistaats beträgt pauschal 1.000€ pro Jahr.

Wie bekommt man das Landespflegegeld?

Um das Landespflegegeld zu beanspruchen, müssen Sie dieses bei der bayerischen Stelle für Landespflegegeld beantragen. Hierfür schicken Sie das offizielle Antragsformular an die folgende Adresse:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 1365
92203 Amberg

Das Formular können Sie unter folgendem Link downloaden http://www.landespflegegeld.bayern.de oder direkt auf meiner Seite (Stand März 2020):

Bitte legen Sie dem Antrag unbedingt die Kopie eines gültigen Ausweises oder Reisepasses bei, sowie eine Kopie über den Bescheid der Pflegekasse, aus dem die Höhe des Pflegegrades des Versicherten hervorgeht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Das bayerische Landespflegegeld steht allen Pflegebedürftigen zu, die ihren festen Wohnsitz in Bayern haben und mindestens nach Pflegegrad 2 eingestuft wurden.

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Die Höhe des jährlichen Landespflegegeldes beträgt nach BayLPflGG 1.000 € pro Jahr (Stand März 2020). Dabei wird das Pflegegeldjahr als Grundlage der Auszahlung genutzt. Das Pflegegeldjahr beginnt stets zum ersten Oktober eines Kalenderjahres. So wird bei einer Beantragung im November 2019 das Landespflegegeld für das Pflegejahr 2019/2020 bezahlt, nicht aber für das Pflegegeldjahr 2018/2019. Das Landespflegegeld ist nicht zweckgebunden und steht somit zur freien Verfügung für die Pflegebedürftigen. Sollten Sie Fragen zum Thema Landespflegegeld in Bayern haben, schreiben Sie mir gerne eine Nachricht über das Kontaktformular.