Professionelle Pflegeberatung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltags- und Pflegebegleitung
Von uns erhalten Sie professionelle Beratung & Betreuung aus einer Hand.
Im Laufe des Lebens steigt das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ganz natürlich an. Meist gehen Selbstständigkeit und die eigene Leistungsfähigkeit schleichend mehr und mehr verloren. Und doch setzen sich viele Betroffene nicht immer rechtzeitig mit den unangenehmen Konsequenzen des Alterns auseinander. Dabei ist der Beratungsbedarf erfahrungsgemäß gerade im Bereich der Ansprüche, wie zum Beispiel bei Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld, hoch.
Mit über 5 Millionen pflegebedürftigen Menschen, von denen mehr als die Hälfte zu Hause gepflegt werden, ist die Zahl derer, die täglich Hilfe und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung von anderen Personen brauchen, enorm und sie wird vermutlich aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen. Pflegende Angehörige stehen unter enormer Belastung. Wir bieten Entlastung durch unsere Pflegebegleitung und Hilfe bei der Haushaltsführung.
Was viele nicht wissen: Auch Kinder und Jugendliche können pflegebedürftig sein und sind somit anspruchsberechtigt, Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu beziehen.
Doch wann gelte ich überhaupt als „pflegebedürftig“ und welche Leistungen kann ich aus der gesetzlichen Pflegekasse in Anspruch nehmen? Wie beantrage ich einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe)? Was erwartet mich bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK)? Kann ich gegen eine Ablehnung der Pflegekasse Widerspruch einlegen und wie begründe ich diesen?
Bei der Beantwortung all dieser Fragen dürfen Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere professionelle Pflegeberatung wenden! Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und enormes Wissen in diesem Bereich.
1. Kontaktaufnahme
Erläutern Sie uns Ihr Anliegen und senden Ihre Kontaktdaten zu. Wir vereinbaren zeitnah und unkompliziert einen Termin.
2. Angebot anfordern
Nachdem wir im gemeinsamen Gespräch Inhalte, Konditionen & Daten geklärt haben, erhalten Sie ein individuelles Angebot.
3. Leistungsbeginn
Ihr Team von Betreuung Rundum
Norman Langer
Geschäftsführer, Pflegeberatung, Pflegebegleitung
Als gelernter Gesundheits- und Krankenpfleger sowie unabhängiger Pflegesachverständiger bin ich seit mehr als 20 Jahren im Pflege- und Gesundheitswesen aktiv und Experte im Bereich Pflegebegutachtung. Ich berate Sie unabhängig und individuell zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und unterstütze Sie beim Beantragen und Durchsetzen eines Pflegegrades.
Sebastian Langer
Geschäftsführer, Alltagsbegleitung, Haushaltsnahe Dienstleistung
Seit unserer Firmengründung im September 2023 bin ich für den Bereich der Alltagsunterstützung zuständig. Mit Leidenschaft unterstütze ich Sie oder entlaste Ihre Angehörigen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben; sei es Einkaufen, Begleitung bei Behördengängen oder die Unterstützung im Haushalt.
Sandra Oberlander
Pflegeberatung, Alltagsbegleitung
Ich bin gelernte Krankenschwester und unterstütze seit September 2023 das Team im Bereich der Pflegeberatung und Alltagsbegleitung.
Roxana Pfleger
Haushaltsnahe Dienstleistung
Seit Mai 2024 unterstütze ich das Team im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Ich freue mich auf den persönlichen Kundenkontakt und meine neue Herausforderung.
Ihr Team von Betreuung Rundum
Norman Langer
Geschäftsführer, Pflegeberatung, Pflegebegleitung
Als gelernter Gesundheits- und Krankenpfleger sowie unabhängiger Pflegesachverständiger bin ich seit mehr als 20 Jahren im Pflege- und Gesundheitswesen aktiv und Experte im Bereich Pflegebegutachtung. Ich berate Sie unabhängig und individuell zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und unterstütze Sie beim Beantragen und Durchsetzen eines Pflegegrades.
Sebastian Langer
Geschäftsführer, Alltagsbegleitung, Haushaltsnahe Dienstleistung
Seit unserer Firmengründung im September 2023 bin ich für den Bereich der Alltagsunterstützung zuständig. Mit Leidenschaft unterstütze ich Sie oder entlaste Ihre Angehörigen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben; sei es Einkaufen, Begleitung bei Behördengängen oder die Unterstützung im Haushalt.
Sandra Oberlander
Pflegeberatung, Alltagsbegleitung
Ich bin gelernte Krankenschwester und unterstütze seit September 2023 das Team im Bereich der Pflegeberatung und Alltagsbegleitung.
Roxana Pfleger
Haushaltsnahe Dienstleistung
Seit Mai 2024 unterstütze ich das Team im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Ich freue mich auf den persönlichen Kundenkontakt und meine neue Herausforderung.
Professionelle Beratung & Begleitung auf
Ihrem Weg zum Pflegegrad
Als Sachverständige für Pflegebegutachtungen helfen wir Ihnen auf Ihrem Weg zum gerechten Pflegegrad – von der Beantragung, über eine optimale Vorbereitung auf die Begutachtung des Medizinischen Dienstes bis hin zur Überprüfung des Bescheids der Pflegeversicheurng.
Unabhängige & individuelle
Pflegeberatung
Wir beraten Pflegebedürftige wie auch pflegende Angehörige neutral und individuell zu sämtlichen Themen im Bereich der häuslichen Pflege. Themen könnten sein. Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen mir zu? uvm.
Ihre unabhängigen Experten für
Widersprüche
Wir unterstützen Sie im Falle einer Ablehnung Ihres Pflegeantrags oder einem nicht bewilligten Höherstufungsantrag. Bevor wir bei einem Widerspruchsverfahren professionell begleiten, ermitteln wir zu Beginn die Erfolgsaussichten auf einen durchsetzbaren Widerspruch und prüfen das/die strittige(n) Pflegegutachten.
Holen Sie sich durch uns Unterstützung und Entlastung in Ihrem Alltag. Wir versorgen Sie bestmöglich.
Betreuung, Begleitung & Entlastung
Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen & Pflegebegleitung
Wir sind ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Wir betreuen, begleiten, beraten und entlasten hierbei überwiegend pflegebedürftige Menschen im Alltag. Unsere Hilfskräfte haben stets eine examinierte Pflegefachkraft als Ansprechpartner zur Seite. Unsere Qualität sichern wir durch regelmäßige Schulungen.
Anerkannte Beratungsstelle für
Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI
Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen
Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Der
Beratungseinsatz ist der Pflegekasse von Pflegegeldbeziehern verpflichtend nachzuweisen, bei
Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 oder
Beziehern von Sachleistungen kann die Beratung einmal pro Kalenderhalbjahr kostenlos durch uns in
Anspruch genommen werden.
%
Erfolgsquote bei Pflegegradanträgen & Widersprüchen
Zufriedene Kunden
Beratungsgespräche durchgeführt
TOP-Sterne-Bewertungen
Unsere Google Bewertungen
Einen Pflegegrad beantragen
Erstmalig einen Pflegegrad beantragen
Einen höheren Pflegegrad beantragen
Widerspruch gegen einen Pflegegrad einlegen
Wird Ihr erforderlicher Pflegegrad oder die Aufstufung in einen höheren Grad durch die Pflegekasse abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit den erforderlichen Widerspruch anzumelden. Dieser Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegeversicherung erfolgen und unterliegt keiner besonderen Form. Im Anschluss daran müssen Sie Ihre Einwände schriftlich begründen und bei der Pflegekasse einreichen.
Zudem kann es Ihnen passieren, dass Sie im Auftrag der Pflegekasse nachuntersucht werden, weil vermutet wird, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert haben könnte (z.B. nach einem Oberschenkelhalsbruch) und durch den Medizinischen Dienst eine Rückstufung oder gar Ausstufung empfohlen wird. Auch hiergegen können Sie sich wehren.
Was ist ein Pflegetagebuch?
Das Pflegetagebuch ist ein wichtiges Instrument zur Ermittlung der relevanten Pflegestufe bzw. des Pflegegrades. Es sollte spätestens eine Woche vor dem Begutachtungstermin von den Pflegern oder Angehörigen geführt werden. Der Gutachter kann anhand des Tagebuchs besser ermitteln, wie hoch der personelle Hilfebedarf des Versicherten ist.
Der Pflegegradantrag
Um einen Pflegegrad erstmalig zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Die Pflegekasse gehört immer zu Ihrer jeweiligen Krankenversicherung und nimmt den Antrag formlos entgegen. Das bedeutet, rein theoretisch können Sie einen Pflegegrad auch telefonisch beantragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch stets den Schriftweg zu wählen. Alle Infos zum Beantragen eines Pflegegrades finden Sie hier.
Bescheid der Pflegekasse
Im Bescheid der Pflegekasse ist festgehalten, zu welchem Ergebnis der MD (Medizinische Dienst der Krankenkassen) bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen gekommen ist. In diesem Schreiben erfahren Sie den ermittelten Pflegegrad und die Begründung zur Feststellung. Bereits wenige Tage nach der Zustellung des Leistungsbescheides beginnt die Pflegeversicherung mit der Auszahlung von Sach- bzw. Geldleistungen.