Gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung
Jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Diese erste Hilfestellung nach dem Eintreten eines Pflegefalles ist von den Pflegekassen zu finanzieren und findet daher auch in deren Auftrag statt. So haben Versicherte beispielsweise das Recht eine kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse zu erhalten oder eine Beratungsstelle genannt zu bekommen, an die sie sich wenden können. Meist erfolgen diese Pflegeberatungen telefonisch. Auf Wunsch kann diese Beratung aber auch beim Versicherten zu Hause in Anspruch genommen werden. Die kostenlose Pflegeberatung der Träger dient dazu, den Bedarf an Hilfs- und Sachmitteln einzuschätzen und zu bestimmen, einen Versorgungsplan zu erstellen und zum Teil auch dessen Ausführung zu überwachen. Neben dem Pflegebedürftigen selbst haben auch die pflegenden Angehörigen und Verwandten einen Anspruch auf häusliche Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten und anderen Hilfestellungen.
Als anerkannte Pflegeberatungsstelle bieten wir Ihnen individuelle, unabhängige und neutrale Unterstützung an.
1. Kontakt aufnehmen
Im ersten Schritt sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und Ihre aktuelle Situation kurz schildern, damit wir Sie optimal beraten können.
2. Termin vereinbaren
Sobald wir uns ein Bild von Ihrer Ausgangssituation und Ihren Bedürfnissen gemacht haben, vereinbaren wir einen Termin.
3. Beratungsgespräch
Die Beratung erfolgt in unserem Büro, bei Ihnen vor Ort oder (video-)telefonisch. Wir gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.
Was macht eine professionelle Pflegeberatung aus?
Wir arbeiten unabhängig von den Interessen der gesetzlichen Pflegeversicherungen und beraten Sie ganzheitlich und umfassend. Durch uns erhalten Sie eine vollständige Übersicht der Ihnen zustehenden Leistungen. Wir helfen Ihnen sogar bei deren Beantragung und setzen den Erhalt für Sie durch.
Für eine wirklich optimale Betreuung nehmen wir uns die erforderliche Zeit und bringen das nötige Fachwissen mit. Um die individuelle Situation einer pflegenden Familie wirklich vollumfänglich zu erfassen, reicht ein Termin in den meisten Fällen nicht aus. Wir begleiten Sie daher fortlaufend und beraten Sie regelmäßig wieder.
Was ist an einer unabhängigen Pflegeberatung anders?
Als unabhängiges Pflegeberatungsunternehmen werden wir nicht von den Pflegekassen oder anderen Behörden finanziert und sind deswegen völlig neutral. Wir können mit einem ungetrübten Blick die tatsächliche Alltagssituation des Pflegebedürftigen einschätzen und auf Grundlage der Beratungsgespräche die notwendigen Hilfsleistungen ermitteln. Durch unsere langjährige Tätigkeit und die vielen Versicherten, die wir bereits erfolgreich begleiten durften, verfügen wir über ein umfangreiches Wissen und jede Menge praktische Erfahrung.
Wir kennen viele Träger, Ansprechpartner und Verantwortliche gut und können für Sie optimale Bedingungen vermitteln. Zudem haben wir durch unsere vielen Beratungseinsätze ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern. So können wir schnell und zielsicher die besten Angebote für die Pflegebedürftigen und Angehörigen raussuchen.
Als unabhängige Pflegeberater können wir optimal und individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingehen.
Wie kann die Pflegeberatung helfen?
Oft bleiben die Pflegebedürftigen und deren Angehörige auf sich allein gestellt, wenn ein Pflegefall eintritt. Immer wieder erleben wir, wie die Pflegenden sich zum Wohl der Betroffenen fast völlig verausgaben, ohne auf das eigene Wohlergehen oder den gesundheitlichen Zustand zu achten. Wir können in vielen Situationen neue Wege und Möglichkeiten aufzeigen, um die große Verantwortung einer Pflegesituation auf viele erfahrene Schultern zu verteilen. Dabei bieten die Pflegeversicherungen viele verschiedene Sachleistungen und Zuschüsse, die ein einzelner Betroffener gar nicht kennen kann. Wir begleiten Sie bei Terminen und unterstützen Sie beim Ausfüllen von Anträgen, beispielsweise auf Pflegeleistungen. Wir geben Ihnen Rat und Checklisten an die Hand, um alle Anforderungen für die Versicherungen zu erfüllen und vieles mehr.
Welche Themen werden besonders häufig an uns herangetragen?
In den meisten Fällen treten die Angehörigen der Pflegebedürftigen an uns heran, um nach Rat und Entlastung zu suchen. Dies ist auch besonders wichtig, denn die Angehörigen sind mit die wichtigsten Bezugspersonen für die Betroffenen und müssen mit allen Mitteln vor Überlastung und zu hohem Druck bewahrt werden. Oft sind es nicht nur finanzielle Belastungen, die Familien in einem Pflegefall zu stemmen haben, auch die körperlichen und psychischen Herausforderungen dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden.
Was sind Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI?
Werden Betroffene zu Hause von den Angehörigen und anderen Pflegepersonen gepflegt und erhalten dafür das erforderliche Pflegegeld, sind diese gesetzlich verpflichtet, sogenannte Beratungsbesuche von einer anerkannten Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Je nach Pflegegrad (früher Pflegestufe) finden diese Qualitätssicherungsbesuche halb- oder vierteljährlich statt. So soll sichergestellt werden, dass die Versicherten gut gepflegt und versorgt werden. Die Termine für die Besuche werden meist von den Pflegenden vereinbart und je nach Vereinbarkeit mit der jeweiligen Situation bei uns in der Beratungsstelle oder beim Pflegebedürftigen zu Hause durchgeführt.
Die Beratungseinsätze werden direkt von uns mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet und sind für Sie kostenlos.
Wir sind nach § 37.3 SGB XI anerkannte und zugelassene Beratungsstelle. Bei den Bertungen stellen wir nicht nur die entsprechende Durchführung der häuslichen Pflege für die Pflegekassen fest, sondern beraten Sie umfassend und unterstützen Sie mit unserer Expertise. Wir möchten vielmehr eine Entlastung für Sie sein, als ein „Kontrollinstrument“. Wir nutzen diese Termine zur Aufklärung, intensiven Schulung und Unterstützung der Angehörigen. Bei Bedarf beraten wir auch die Pflegenden oder andere z.B. ehrenamtlich Tätige. Besonders großen Wert legen wir bei unseren Besuchen auf Gespräche mit dem Pflegebedürftigen selbst, um dessen Wünsche und Sorgen optimal abfangen zu können.
Wir freuen uns immer wieder aufs Neue, pflegenden Angehörigen Hilfen, Wege und Perspektiven aufzuzeigen, um die Lebensumstände aller Beteiligten zu verbessern.
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Was sind Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen? Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI sind Umbaumaßnahmen in der häuslichen Umgebung, um die häusliche Pflege eines Bedürftigen zu ermöglichen oder zu erleichtern. Auch Maßnahmen zur Verbesserung oder dem Erhalt...