Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI steht allen Pflegebedürftigen zu, welche von Verwandten oder Bekannten (nicht erwerbsmäßig) zu Hause versorgt werden. Ein großer Vorteil des Pflegegelds gegenüber dem Zuschuss für Verhinderungspflege –es ist nicht zweckgebunden und damit steht Ihnen frei, für was Sie den Zuschuss einsetzen. In vielen Fällen jedoch wird damit die Leistung der Pflegenden zum einen honoriert und zum anderen der Einkommensausfall kompensiert.
Wie bekommt man das Pflegegeld?
Grundsätzlich steht Pflegegeld allen sozialversicherten Pflegebedürftigen zu, die nicht kommerziell und zu Hause gepflegt werden und mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Zur Beantragung des Pflegegeldes genügt ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Ich empfehle Ihnen jedoch stets den einfach nachvollziehbaren Weg des schriftlichen Antrages per Post.
Hier finden Sie einen Musterantrag zum kostenlosen Download.
Sollte der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage sein, den Antrag zu unterzeichnen, kann das Pflegegeld auch von einem bevollmächtigten Familienmitglied beantragt werden.In vielen Fällen erhält der Versicherte nach der Beantragung ein Formular von der Pflegekasse, welches dann wiederrum ausgefüllt und eingereicht werden muss.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Neben der Grundlage der nicht erwerbsmäßigen Pflege in privaten Räumlichkeiten und der Mindesteinstufung von Pflegegrad 2 müssen alle Pflegebedürftigen,die Pflegegeld beziehen, sogenannte verpflichtendeBeratungsgespräche durch zugelassene Beratungsdienste in Anspruch nehmen. Der Turnus der Beratungsgespräche richtet sich dabei nach dem Pflegegrad. Bei Versicherten mit Pflegegrad 2-3 müssen die Termine halbjährlichstattfinden, bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich. Die Termine müssen von den Pflegebedürftigen oder den Angehörigen selbstständig vereinbart werden, die Kosten übernimmt zu 100% die Pflegekasse. Kommen Sie diesen Terminen nicht nach, kann Ihnen das Pflegegeld ersatzlos gestrichen werden.
Ich bin nach § 37.3 SGB XI zugelassen,Beratungsbesuche durchzuführen und direkt mit den Trägern abzurechnen. Bei den umfassenden Terminen stelle ich nicht nur die entsprechende Durchführung der häuslichen Pflege für die Pflegekassen fest, sondern unterstütze Sie mit meiner Expertise und Beratung. Ich möchte vielmehr eine Entlastung für Sie sein, als ein Kontrollinstrument. Ich nutze diese Termine zur intensiven Schulung und Unterstützung der Angehörigen. Bei Bedarf berate ich auch die Pflegefachkräfte oder andere z.B. ehrenamtlich Tätige. Besonders großen Wert lege ich dabei auf Gespräche mit dem Pflegebedürftigen selbst, um dessen Wünsche und Sorgen optimal mit abfangen zu können.
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular, um einen Termin zum Beratungsbesuch zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Folgende Staffelung ist (Stand 01.01.2017) laut Sozialgesetzbuch vorgesehen:
Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 316 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €