Leistungsübersicht & Preise
Pflegegradeinstufung & allgemeine Beratung (bundesweit möglich)
- Hilfestellung bei der Beantragung und Durchsetzung eines Pflegegrades (Erstantrag/ Höherstufung)
- Unabhängige Pflegebedarfsermittlung zur Feststellung und Erfassung Ihres individuellen Hilfebedarfs sowie Berechnung Ihres gerechten Pflegegrades
- Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes bzw. Medicproof
- Teilnahme an der Pflegebegutachtung (nur auf Anfrage)
- Prüfung des Leistungsbescheides der Pflegekasse und Analyse des Pflegegutachtens
- Beratung über Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, zu Entlastungsleistungen, zu Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Unterstützung bei der Antrags- und Abrechnungserstellung von Pflegeleistungen
- Hilfestellung beim Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstantrag/ Verschlechterung)
- Ansprechpartner für alle Fragen rund um Pflege und Pflegeversicherung
Kosten
Jeder Neukunde erhält ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch am Telefon (max. 15 Minuten). Wir erläutern Ihnen unsere Leistungen und prüfen, inwieweit wir Ihnen helfen können. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Angebot von uns.
Für unsere Beratungsleistungen erhalten wir ein Festhonorar. Bei einer persönlichen Beratung vor Ort bei Ihnen zu Hause wird zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale berechnet.
Bei Durchsetzung eines (höheren) Pflegegrades erhalten wir eine Erfolgsvergütung, die in den meisten Fällen durch das rückwirkend ab Antragstellung gezahlte Pflegegeld Ihrer Pflegekasse refinanziert werden kann.
Widerspruch Pflegegrad (bundesweit möglich)
- Pflegegutachtenanalyse zur Überprüfung der Chancen auf einen erfolgreich durchsetzbaren Widerspruch
- Pflegefachliche Unterstützung während des Widerspruchsverfahrens oder einer Klage vor dem Sozialgericht (nur bei ausreichend hohen Erfolgsaussichten)
- Erstellung einer Widerspruchsbegründung oder einer pflegefachlichen Stellungnahme
- Vorbereitung auf eine Zweitbegutachtung des Medizinischen Dienstes bzw. des vom Sozialgericht bestellten Gutachters
- Teilnahme an der Widerspruchsbegutachtung (nur auf Anfrage)
- Prüfung des Leistungsbescheides der Pflegekasse und Analyse des Pflegegutachtens
Kosten
Für die Pflegegutachtenanalyse und unsere pflegefachliche Unterstützung beim Widerspruch erhalten wir ein Festhonorar.
Ein persönlicher Hausbesuch durch uns bei Ihnen zu Hause wird zusätzlich pauschal berechnet.
Bei Stattgabe des Widerspruchs bzw. erfolgreicher Klage erhalten wir ein Honorar für unsere tatsächlich entstandenen Aufwendungen, welche die Pflegekasse nach § 63 SGB X sogar verpflichtet zu erstatten hat (ohne Gewähr).
Alltagsbegleitung (nur in Nürnberg und Umgebung)
- Hilfe beim Einkaufen
- Begleitung zu Terminen, Veranstaltungen
- „Pflegetaxi“ – Fahrten zu Ärzten, Therapeuten, Behörden etc.
- Spaziergänge, Ausflüge
- Beschäftigung (z.B. Gesellschaftsspiele spielen)
- Gesellschaft leisten (Gespräche führen, Bilder anschauen, Vorlesen)
- Stundenweise Betreuung/ Beaufsichtigung (z.B. für Menschen mit Demenz)
- Entlastende Gespräche mit pflegenden Angehörigen führen
- Reisebegleitung
Wir bieten keine Putz- und Reinigungsarbeiten an!
Kosten
- Alltagsbegleitung = 40,- EUR / h
- Anfahrtspauschale = 5,50 EUR
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 haben und über ausreichend Entlastungsbudget verfügen, ist unsere Alltagsbegleitung für Sie kostenlos. Wir stellen Ihnen monatlich eine Rechnung aus. Sie können diese zur Kostenerstattung an die Pflegekasse weiterleiten oder wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sofern Sie uns eine Abtretungserklärung erteilen.
Pflegeberatung nach § 37,3 SGB XI (nur in Bayern)
- Erläuterung zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Beratung über Möglichkeiten der Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zu Pflegehilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Erstellung eines Beratungsprotokolls zum Nachweis der sichergestellten Pflege gegenüber der Pflegeversicherung – für Pflegegeldbezieher ab Pflegegrad 2 verplfichtend.
Kosten
Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Ausfallvergütung
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß § 615 BGB für einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin (mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) eine Ausfallvergütung verlangen. Die Kosten entsprechen der Höhe der Leistung, die erbracht worden wäre.