Pflegeberatung, Fahrdienst und Pflegebegleitung
Betreuung Rundum bietet Ihnen professionelle Pflege-beratung & einen zuverlässigen Fahrdienst.
Willkommen bei Betreuung Rundum – Ihr zuverlässiger Partner für Pflegeberatung und Fahrdienste in Nürnberg und Umgebung
Als „Betreuung Rundum“ unterstützen wir Sie professionell und unabhängig von Ihrer Pflegekasse bei der Beantragung und Durchsetzung eines Pflegegrades oder begleiten Sie pflegefachlich bei ausreichend hohen Erfolgschancen in einem Widerspruchsverfahren, sollte ein Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig vergeben worden sein.
Unsere Betreuungskräfte fahren Sie zum Arzt, begleiten Sie zu Veranstaltungen oder führen Botengänge für Sie durch.
Als anerkannte Beratungsstelle in Bayern beraten wir Sie zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und führen Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI durch.
Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Angehörigen bestmöglich zu beraten und durch den „Dschungel“ der Leistungen der Pflegeversicherung zu führen. Da wir wissen, wie schwer es ist, einen Pflegegrad bewilligt zu bekommen, helfen wir Ihnen von der Antragstellung bis zur Auswertung des Bescheids.
Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unseren ganzheitlichen Ansatz.
Sprechen Sie uns gerne auf unsere Leistungen an.
1. Kontaktaufnahme
Erläutern Sie uns Ihr Anliegen und senden Ihre Kontaktdaten zu. Wir vereinbaren zeitnah und unkompliziert einen Termin.
2. Angebot anfordern
Nachdem wir im gemeinsamen Gespräch Inhalte, Konditionen & Daten geklärt haben, erhalten Sie ein individuelles Angebot.
3. Leistungsbeginn
Ihr Team von Betreuung Rundum
Norman Langer
Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegesachverständiger, Pflegeberater, Geschäftsführer
Seit mehr als 20 Jahren bin ich im Pflege- und Gesundheitswesen tätig und Experte im Bereich der Pflegeversicherung. Ich berate Sie unabhängig und individuell zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und unterstütze Sie beim Beantragen und Durchsetzen eines Pflegegrades. Als ehemaliger Pflegegutachter beim MD Bayern bin ich mit den genauen Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad vertraut und kann Sie daher bestmöglich unterstützen.
Sebastian Langer
Geschäftsführer, Fahrdienst
Seit unserer Firmengründung im September 2023 unterstütze ich mit großer Leidenschaft unsere pflegebedürftigen Kunden bei der Bewältigung Ihres Alltags. Ich begleite und fahre Sie zu Ärzten, Behörden oder Veranstaltungen und gehe mit bzw. für unsere(n) Kunden einkaufen.
Sandra Oberlander
Krankenschwester, Pflegeberaterin, Betreuungsassistentin
Ich bin seit September 2023 Teil des Teams. Mit großer Leidenschaft berate ich regelmäßig unsere pflegebedürftigen Kunden und deren pflegende Angehörige gemäß § 37,3 SGB XI und unterstütze meine Kollegen bei der Alltagsbegleitung.
Ihr Team von Betreuung Rundum
Norman Langer
Geschäftsführer, Pflegeberatung, Pflegebegleitung
Als gelernter Gesundheits- und Krankenpfleger sowie unabhängiger Pflegesachverständiger bin ich seit mehr als 20 Jahren im Pflege- und Gesundheitswesen aktiv und Experte im Bereich Pflegebegutachtung. Ich berate Sie unabhängig und individuell zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und unterstütze Sie beim Beantragen und Durchsetzen eines Pflegegrades.
Sebastian Langer
Geschäftsführer, Alltagsbegleitung, Haushaltsnahe Dienstleistung
Seit unserer Firmengründung im September 2023 bin ich für den Bereich der Alltagsunterstützung zuständig. Mit Leidenschaft unterstütze ich Sie oder entlaste Ihre Angehörigen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben; sei es Einkaufen, Begleitung bei Behördengängen oder die Unterstützung im Haushalt.
Sandra Oberlander
Pflegeberatung, Alltagsbegleitung
Ich bin gelernte Krankenschwester und unterstütze seit September 2023 das Team im Bereich der Pflegeberatung und Alltagsbegleitung.
Professionelle Beratung & Begleitung auf
Ihrem Weg zum Pflegegrad
Als Sachverständige für Pflegebegutachtungen helfen wir Ihnen auf Ihrem Weg zum gerechten Pflegegrad – von der Beantragung, über eine optimale Vorbereitung auf die Begutachtung des Medizinischen Dienstes bis hin zur Überprüfung des Bescheids der Pflegeversicheurng.
Unabhängige & individuelle
Pflegeberatung
Wir beraten Pflegebedürftige wie auch pflegende Angehörige neutral und individuell zu sämtlichen Themen im Bereich der häuslichen Pflege. Themen könnten sein. Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen mir zu? uvm.
Ihre unabhängigen Experten für
Widersprüche
Wir unterstützen Sie im Falle einer Ablehnung Ihres Pflegeantrags oder einem nicht bewilligten Höherstufungsantrag. Bevor wir bei einem Widerspruchsverfahren professionell begleiten, ermitteln wir zu Beginn die Erfolgsaussichten auf einen durchsetzbaren Widerspruch und prüfen das/die strittige(n) Pflegegutachten.
Holen Sie sich durch uns Unterstützung und Entlastung in Ihrem Alltag. Wir begleiten Sie zu Terminen und geben Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen.
Begleitung & Entlastung
„Pflege-Taxi“
Wir sind ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Hauptsächlich übernehmen wir Fahrdienste und begleiten Pflegebedürftige zu Arztterminen, Behörden oder Veranstaltungen. Damit tragen wir zu einem großen Teil zur Entlastung der Angehörigen bei, die sich oft für die Begleitung einen (halben) Tag frei nehmen müssen.
Anerkannte Beratungsstelle für
Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI
Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen
Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Der
Beratungseinsatz ist der Pflegekasse von Pflegegeldbeziehern verpflichtend nachzuweisen, bei
Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 oder
Beziehern von Sachleistungen kann die Beratung einmal pro Kalenderhalbjahr kostenlos durch uns in
Anspruch genommen werden.
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erfolgreich durchgesetzte Pflegegradanträge & Widersprüche
Zufriedene Kunden
Jahre Berufserfahrung im Sozial- und Gesundheitswesen
TOP-Sterne-Bewertungen
Unsere Google Bewertungen
Einen Pflegegrad beantragen
Erstmalig einen Pflegegrad beantragen
Einen höheren Pflegegrad beantragen
Widerspruch gegen einen Pflegegrad einlegen
Wird Ihr erforderlicher Pflegegrad oder die Aufstufung in einen höheren Grad durch die Pflegekasse abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit den erforderlichen Widerspruch anzumelden. Dieser Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegeversicherung erfolgen und unterliegt keiner besonderen Form. Im Anschluss daran müssen Sie Ihre Einwände schriftlich begründen und bei der Pflegekasse einreichen.
Zudem kann es Ihnen passieren, dass Sie im Auftrag der Pflegekasse nachuntersucht werden, weil vermutet wird, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert haben könnte (z.B. nach einem Oberschenkelhalsbruch) und durch den Medizinischen Dienst eine Rückstufung oder gar Ausstufung empfohlen wird. Auch hiergegen können Sie sich wehren.
Was ist ein Pflegetagebuch?
Das Pflegetagebuch ist ein wichtiges Instrument zur Ermittlung der relevanten Pflegestufe bzw. des Pflegegrades. Es sollte spätestens eine Woche vor dem Begutachtungstermin von den Pflegern oder Angehörigen geführt werden. Der Gutachter kann anhand des Tagebuchs besser ermitteln, wie hoch der personelle Hilfebedarf des Versicherten ist.
Der Pflegegradantrag
Um einen Pflegegrad erstmalig zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Die Pflegekasse gehört immer zu Ihrer jeweiligen Krankenversicherung und nimmt den Antrag formlos entgegen. Das bedeutet, rein theoretisch können Sie einen Pflegegrad auch telefonisch beantragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch stets den Schriftweg zu wählen. Alle Infos zum Beantragen eines Pflegegrades finden Sie hier.
Bescheid der Pflegekasse
Im Bescheid der Pflegekasse ist festgehalten, zu welchem Ergebnis der MD (Medizinische Dienst der Krankenkassen) bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen gekommen ist. In diesem Schreiben erfahren Sie den ermittelten Pflegegrad und die Begründung zur Feststellung. Bereits wenige Tage nach der Zustellung des Leistungsbescheides beginnt die Pflegeversicherung mit der Auszahlung von Sach- bzw. Geldleistungen.